Anhebung der land- und forstwirtschaftlichen Pauschalierungsgrenzen Drucken
Geschrieben von: EMSENHUBER & PARTNER   
Montag, 12. September 2022 um 10:21

Anhebung der land- und forstwirtschaftlichen Pauschalierungsgrenzen

 

Wie bereits in den Medien zu entnehmen war, wurde beschlossen, die Pauschalierungsgrenzen wie folgt anzuheben:

-  Erhöhung der Umsatzgrenze von 400.000,00 € auf 600.000,00 € (gültig für Voll- und Teilpauschalierung)

-  Erhöhung der Einheitswertgrenze für die Teilpauschalierung von 130.000,00 € auf 165.000,00 €

-  Anhebung der Einnahmengrenze für landwirtschaftliche Nebentätigkeiten von 40.000,00 € auf 45.000,00 € („steuerliche Gewerblichkeitsgrenze“: Nebentätigkeiten und Be-/Verarbeitung)

 

Folgendes ist noch fraglich:

-  Ab wann gelten diese neuen Grenzen bzw. für welche Zeiträume sind diese neuen Grenzen anzuwenden?

-  Wird die Grenze für die Anwendung der Umsatzsteuerpauschalierung (§ 22 UStG) auch angehoben?

-  Wird das Betriebsausgabenpauschale bei Anwendung der Teilpauschalierung auch noch angepasst? (höhere Einnahmen jedoch kein höherer Deckungsbeitrag)

 

Die Gesetzgebung ist noch abzuwarten.