Leitungsentschädigung - Neue Regelung ab 01.01.2019 |
Einkommensteuer - weitere |
Geschrieben von: EMSENHUBER & PARTNER |
Freitag, 09. November 2018 um 00:00 |
Am 14. August 2018 wurde das neue Jahressteuergesetz veröffentlicht. Hierbei wurde die einkommensteuerliche Behandlung von Entschädigungen in Zusammenhang mit der Einräumung von Leitungsrechten gesetzlich festgelegt.
Zukünftig unterliegen die Entschädigungszahlungen einer 10%igen Abzugsteuer.
Nähere Informationen zur Abzugsteuer finden Sie unter folgendem Link.
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