Leitungsentschädigung - Neue Regelung ab 01.01.2019 Drucken
Geschrieben von: EMSENHUBER & PARTNER   
Freitag, 09. November 2018 um 00:00


Am 14. August 2018 wurde das neue Jahressteuergesetz veröffentlicht. Hierbei wurde die einkommensteuerliche Behandlung von Entschädigungen in Zusammenhang mit der Einräumung von Leitungsrechten gesetzlich festgelegt.

 

Zukünftig unterliegen die Entschädigungszahlungen einer 10%igen Abzugsteuer.

 

Nähere Informationen zur Abzugsteuer finden Sie unter folgendem Link.