Waldnutzung in Folge höherer Gewalt - Kalamitätsnutzung Drucken
Geschrieben von: EMSENHUBER & PARTNER   
Freitag, 07. September 2018 um 00:00

Für Waldnutzungen in Folge von höherer Gewalt gibt es steuerliche Begünstigungen.

 

Nähere Informationen dazu können Sie aus diesem Informationsblatt entnehmen: 

Informationsblatt - Kalamitätsnutzung