Waldnutzung in Folge höherer Gewalt - Kalamitätsnutzung |
Geschrieben von: EMSENHUBER & PARTNER |
Freitag, 07. September 2018 um 00:00 |
Für Waldnutzungen in Folge von höherer Gewalt gibt es steuerliche Begünstigungen.
Nähere Informationen dazu können Sie aus diesem Informationsblatt entnehmen: Informationsblatt - Kalamitätsnutzung
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