Wer gilt rechtlich als Landwirt? Drucken
Geschrieben von: LK NÖ   
Donnerstag, 21. Januar 2016 um 07:27

Anders als bei gewerblichen Unternehmen, bei denen in der Regel die Gewerbeanmeldung als Kriterium für das Vorliegen eines gewerblichen Betriebes heranzuziehen ist, gibt es für land- und forstwirtschaftliche Betriebe keine einheitliche Definition. Demgemäß definieren die Gesetze die Land- und Forstwirtschaft je nach Anknüpfungspunkt unterschiedlich. Der gleiche Sachverhalt kann daher in einem Rechtsbereich als Landwirtschaft gelten, in einem anderen aber nicht.

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