Einheitswertgrenze für Vollpauschalierung auf EUR 75.000,- abgesenkt
Weiters einigten sich die Verhandlungsführer von ÖVP und SPÖ auf eine Weiterführung der Teilpauschalierung für Betriebe mit einem Einheitswert zwischen EUR 75.000,- und 130.000,- (bisher EUR 150.000,-). Der allgemeine Ausgabensatz bleibt wie bisher bei 70%, für Veredelungsbetriebe wird der Ausgabensatz auf 80% erhöht. Einigkeit besteht auch darüber, dass der Einheitswert auch weiterhin die Grundlage für pauschale Einkommensermittlung und Sozialversicherungen bleiben soll.