SVB - Am 1. Mai ist es zu spät - Meldefrist für Nebentätigkeit Drucken
Sozialversicherung - Nebentätigkeiten
Geschrieben von: LK NÖ   
Freitag, 08. April 2016 um 08:16

Im Zusammenhang mit der Ausübung von land- und forstwirtschaftlichen Nebentätigkeiten gilt es bestimmte Meldefristen zu beachten. Einerseits sind die Aufnahme und Aufgabe einer solchen innerhalb eines Monats bei der SVB zu melden. Andererseits muss eine Meldung über die Bruttoeinnahmen aus den im Jahr 2015 ausgeübten Nebentätigkeiten bis spätestens 30. April 2016 bei der SVB einlangen - per E-Mail, Fax oder Post, wobei das Datum des Poststempels nicht ausreichend ist.

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