SVB über Voraussetzungen und Effekte beim Vermieten und Einstellen von Reittieren Drucken
Geschrieben von: LK NÖ   
Donnerstag, 21. Januar 2016 um 06:50

Reiten erfreut sich in Österreich großer Beliebtheit, weshalb viele Landwirte Einstellplätze für Reittiere anbieten oder Reittiere vermieten. Laut § 2 Abs. 4 Z 6 der Gewerbeordnung handelt es sich dabei um ein Nebengewerbe der Land- und Forstwirtschaft. Dieses definiert sich darin, dass ein land(forst)wirtschaftlicher Hauptbetrieb vorhanden, mit diesem eng verflochten ist und darüber hinaus das Nebengewerbe gegenüber dem Hauptbetrieb wirtschaftlich untergeordnet ist. Zur Feststellung des letzten Punktes werden Umsatz, Gewinn, Höhe der Kosten, erforderlicher Arbeitszeitaufwand, Aufwand an Arbeitskräften und Maschineneinsatz sowie Kapitaleinsatz zwischen Hauptbetrieb und Nebengewerbe gegenübergestellt.

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