Bäuerliche Nebentätigkeiten Drucken
Geschrieben von: SVB   
Donnerstag, 26. Februar 2009 um 19:05

Bäuerliche Nebentätigkeiten unterliegen der Pflichtversicherung nach dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG).

 

Hinsichtlich der Beitragspflicht für Einkünfte aus Nebentätigkeiten, gilt es zu unterscheiden, um welche Nebentätigkeiten es sich handelt (siehe "Auflistung bäuerlicher Nebentätigkeiten").

Wird die Beitragsgrundlage für den Flächenbetrieb auf Basis des Einheitswertes berechnet, kann der Betriebsführer für die Beitragsgrundlagenermittlung für Nebentätigkeiten zwischen zwei Modellen wählen:


1. Pauschale Beitragsgrundlagenermittlung für Nebentätigkeiten oder


2. auf Antrag Beitragsgrundlagenermittlung nach Einkommensteuerbescheid ("kleine Option")


Darüber hinaus kann der Betriebsführer seine Sozialversicherungsbeiträge für den Gesamtbetrieb (Flächenbetrieb + Nebentätigkeiten) auf Grundlage der im Einkommensteuerbescheid ausgewiesenen Einkünfte aus Land(forst)wirtschaft bemessen lassen (siehe Beitragsgrundlagenoption - Gesamtbetrieb).

 

Nebentätigkeit Be- und Verarbeitung (pdf)

Nebentätigkeit Kommunaldienstleistg (pdf)

Nebentätigkeit Persönliche Dienstleistg (pdf)

Nebentätigkeit Privatzimmervermietung (pdf)