Bäuerliche Nebentätigkeiten |
Geschrieben von: SVB |
Donnerstag, 26. Februar 2009 um 19:05 |
Bäuerliche Nebentätigkeiten unterliegen der Pflichtversicherung nach dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG).
Hinsichtlich der Beitragspflicht für Einkünfte aus Nebentätigkeiten, gilt es zu unterscheiden, um welche Nebentätigkeiten es sich handelt (siehe "Auflistung bäuerlicher Nebentätigkeiten").
Nebentätigkeit Be- und Verarbeitung (pdf) Nebentätigkeit Kommunaldienstleistg (pdf) Nebentätigkeit Persönliche Dienstleistg (pdf) Nebentätigkeit Privatzimmervermietung (pdf)
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