Ende der Regelbesteuerung Umsatzsteuer Drucken
Geschrieben von: EMSENHUBER & PARTNER   
Montag, 19. November 2012 um 09:04
Durch das Abgabenänderungsgesetz 2012 ist bei einem Wechsel von Regelbesteuerung zur pauschalen Umsatzsteuerermittlung eine Vorsteuerberichtigung für Anlagengüter vorzunehmen.

 

Alte Rechtslage

Bei größeren Investitionen (z. B. Stallbau) war es bis jetzt sinnvoll, die Möglichkeit der Option zur Regelbesteuerung in der Umsatzsteuer zu überprüfen. Im Regelbesteuerungszeitraum von fünf Jahren muss der Landwirt monatlich bzw. quartalsweise die Umsatzsteuerzahllast ermitteln. Sollte die Berechnung für den Vorschauzeitraum von fünf Jahren einen Vorsteuerüberhang ergeben, war es sinnvoll in die Regelbesteuerung zu wechseln. Nach der Fünf-Jahres-Frist kam es zu keiner Vorsteuerberichtigung – auch wenn das Wirtschaftsgut (z. B. Traktor) im letzten Regelbesteuerungsjahr gekauft wurde.

 

Neue Rechtslage

Das Abgabenänderungsgesetz 2012 wurde in letzter Minute durch einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Jakob Auer und Jan Krainer geändert, wodurch sich für die regelbesteuerten Landwirte eine wesentliche Änderung ergeben hat. Zukünftig liegt bei einem Wechsel von Regelbesteuerung zurück zur pauschalen Umsatzsteuerermittlung gem. § 22 UStG eine Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse vor, wodurch es zwingend zu einer Vorsteuerberichtigung der im Regelbesteuerungszeitraum getätigten Anlageinvestitionen kommt. Der Berichtigungszeitraum beträgt für:

 

  • Gebäude 20 Jahre
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  • Bewegliche Wirtschaftsgüter 5 Jahre
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Bsp.: Das Stallgebäude wird im ersten Regelbesteuerungsjahr errichtet, und es fallen Anschaffungskosten von € 200.000,00 zuzüglich 40.000,00 USt an. Nach fünf Jahren wechselt der Landwirt zurück zur pauschalen Umsatzsteuerermittlung gem. § 22 UStG. Es ist im sechsten Jahr eine Vorsteuerberichtigung für das Stallgebäude im Ausmaß von 15/20stel vorzunehmen. Die Vorsteuerberichtigung beträgt somit € 30.000,00 und ist an das Finanzamt zurückzuzahlen.

 

Unter diesen neuen gesetzlichen Voraussetzungen wird in Zukunft eine Regelbesteuerung Umsatzsteuer in den wenigsten Fällen steuerlich noch sinnvoll sein. Bei Rückfragen steht das Team EMSENHUBER & PARTNER gerne zur Verfügung.