Bauer oder Metzger? Drucken
Geschrieben von: LK NÖ   
Freitag, 08. April 2016 um 08:32

Für viele landwirtschaftliche Betriebe in Österreich ist die Weiterverarbeitung und Veredelung der eigenen bäuerlichen Urprodukte zu hochwertigen Qualitätsprodukten zu einem wirtschaftlich bedeutsamen Betriebszweig geworden. Diese Tätigkeiten sind innerhalb der Grenzen des im § 2 Abs. 4 Z.1 der Gewerbeordnung normierten Ausnahmetatbestandes des Be- und Verarbeitungsnebengewerbes für Landwirte auch ohne Gewerbeberechtigung und Betriebsanlagengenehmigung möglich. Mit der Frage, wie weit dieser Ausnahmetatbestand reicht, hat sich kürzlich der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis vom 14. Oktober 2015 auseinandergesetzt.

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