Hauptfeststellung Einheitswerte – höhere SVB-Beiträge Drucken
Geschrieben von: EMSENHUBER & PARTNER   
Montag, 30. Januar 2017 um 16:09

Die Sozialversicherungsanstalt der Bauern nimmt ab 01.01.2017 als Bemessungsgrundlage für die SVB-Beiträge die neuen Hauptfeststellungsbescheide 01.01.2014.

Daraus ergeben sich eine Reihe von Fragestellungen, wie zB

  • Der Hauptfeststellungsbescheid 01.01.2014 liegt noch nicht vor. Ab wann wird der neue Einheitswert herangezogen? Kommt es zu einer Nachbemessung?

  • Die Verhältnisse haben sich in der Zwischenzeit geändert, zB geringere öffentliche Gelder, Wegfall der Tierhaltung. Vom Finanzamt wurde noch kein Wertfortschreibungsbescheid erlassen. Welche Bemessungsgrundlage wird herangezogen? Kommt es zu einer nachträglichen Korrektur der SVB-Beiträge?

  • Der Hauptfeststellungsbescheid 01.01.2014 ist falsch und es wurde dazu eine Beschwerde eingebracht. Welcher Wert wird als Bemessungsgrundlage herangezogen?


Von Herrn Herbert Emsenhuber MBA wurde dazu für die Fachzeitschrift top agrar ein Beitrag verfasst: „Höhere SVB-Beiträge: Was tun?“