Hauptfeststellung Einheitswert 2014 Drucken
Geschrieben von: LK NOE   
Montag, 22. Oktober 2012 um 13:51

Weg frei für neue Hauptfeststellung ab Jänner 2014.

 

 

ÖVP und SPÖ haben sich nunmehr nach langen Verhandlungen auf Klubebene auf eine Reform des Einheitswertsystems geeinigt. Die dafür notwendige Novelle des Bewertungsgesetzes passierte heute den Ministerrat. Konkret wurde in den Verhandlungen, die auf ÖVP-Seite federführend von Landwirtschaftssprecher und Bauernbundpräsident Jakob Auer und auf SPÖ-Seite von Agrarsprecher Kurt Gaßner geführt wurden, eine Neugewichtung der Einheitswertkomponenten und eine Absenkung der Pauschalierungsgrenzen für die Voll- und Teilpauschalierung vereinbart. Damit ist auch der Weg frei für die neue Hauptfeststellung der Einheitswerte in der Land- und Forstwirtschaft ab 01.01.2014.

Das Herzstück der Novelle des Bewertungsgesetzes ist die Anpassung der Einheitswerte an die gegebenen Wertveränderungen in der Land- und Forstwirtschaft durch eine neue Gewichtung der Einheitswertkomponenten bei den landwirtschaftlichen Einheitswerten. Diese besteht aus einem Anteil "Natürliche und wirtschaftliche Ertragsbedingungen" mit 83%, einem Anteil "Öffentlichen Zahlungen aus der 1. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik" mit 13% und den Vieheinheiten-Zuschlägen mit 4%. Die Novelle wird im Schnitt zu einer Erhöhung der landwirtschaftlichen Einheitswerte um 5 bis 10% sowie um durchschnittlich 10% in der Forstwirtschaft führen.

Künftig soll auch eine laufende Fortschreibung der neuen Einheitswerte sichergestellt werden, um deren Aktualität zu garantieren. Die dafür notwendigen Daten sollen aus der Agrar- und Finanzverwaltung sowie der Sozialversicherung bereitgestellt und zusammengeführt werden.

 

 

Einheitswertgrenze für Vollpauschalierung auf EUR 75.000,- abgesenkt

 

Im Bereich der land- und forstwirtschaftlichen Pauschalierungsverordnung sind folgende Änderungen vorgesehen: Der Gewinnermittlungssatz wird von 39% auf 42% angehoben. Gleichzeitig wird die Einheitswertgrenze für die Vollpauschalierung von EUR 100.000,- auf 75.000,- abgesenkt. Darüber hinaus wird als Grenze für die Vollpauschalierung eine Betriebsgröße von 60 ha reduzierte landwirtschaftliche Nutzfläche, 120 Vieheinheiten und 5 ha Obstbauflächen festgelegt.

Weiters einigten sich die Verhandlungsführer von ÖVP und SPÖ auf eine Weiterführung der Teilpauschalierung für Betriebe mit einem Einheitswert zwischen EUR 75.000,- und 130.000,- (bisher EUR 150.000,-). Der allgemeine Ausgabensatz bleibt wie bisher bei 70%, für Veredelungsbetriebe wird der Ausgabensatz auf 80% erhöht. Einigkeit besteht auch darüber, dass der E
inheitswert auch weiterhin die Grundlage für pauschale Einkommensermittlung und Sozialversicherungen bleiben soll.