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In erster Linie werden die Leistungen der bäuerlichen Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung über Beiträge der Pflichtversicherten finanziert. Darüber hinaus werden auch zweckgebundene Steuerabgaben und sonstige Bundesmittel zur Finanzierung der bäuerlichen Unfall- und Pensionsversicherung herangezogen.
 
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Beitrag des Versicherten

In der Landwirtschaft sind die meisten Betriebe steuerlich "pauschaliert". Daher ist der Einheitswert des land(forst)wirtschaftlichen Betriebes im Regelfall auch Grundlage für die Beitragsberechnung.

Zur Info:
Der Einheitswert ist ein vom Finanzamt für Steuerzwecke festgestellter Wert, der die Ertragsfähigkeit des land(forst)wirtschaftlichen Betriebes ausdrückt.

Der Einheitswert wird aufgrund eines im Gesetz festgelegten Schlüssels in eine monatliche Beitragsgrundlage umgerechnet.

Der Betriebsführer hat aber ebenso die Möglichkeit, seine Beitragsgrundlage aufgrund seiner im Einkommensteuerbescheid ausgewiesenen Einkünfte aus Land(Forst)wirtschaft feststellen zu lassen (Beitragsgrundlagen-Option).

Einnahmen aus bäuerlichen Nebentätigkeiten sind bei beiden Formen der Beitragsgrundlagen-Ermittlung zu berücksichtigen.