XOPQBNMKK
weitere
Anhebung der land- und forstwirtschaftlichen Pauschalierungsgrenzen Drucken
Geschrieben von: EMSENHUBER & PARTNER   
Montag, 12. September 2022 um 10:21

Anhebung der land- und forstwirtschaftlichen Pauschalierungsgrenzen

 

Wie bereits in den Medien zu entnehmen war, wurde beschlossen, die Pauschalierungsgrenzen wie folgt anzuheben:

-  Erhöhung der Umsatzgrenze von 400.000,00 € auf 600.000,00 € (gültig für Voll- und Teilpauschalierung)

-  Erhöhung der Einheitswertgrenze für die Teilpauschalierung von 130.000,00 € auf 165.000,00 €

-  Anhebung der Einnahmengrenze für landwirtschaftliche Nebentätigkeiten von 40.000,00 € auf 45.000,00 € („steuerliche Gewerblichkeitsgrenze“: Nebentätigkeiten und Be-/Verarbeitung)

 

Folgendes ist noch fraglich:

-  Ab wann gelten diese neuen Grenzen bzw. für welche Zeiträume sind diese neuen Grenzen anzuwenden?

-  Wird die Grenze für die Anwendung der Umsatzsteuerpauschalierung (§ 22 UStG) auch angehoben?

-  Wird das Betriebsausgabenpauschale bei Anwendung der Teilpauschalierung auch noch angepasst? (höhere Einnahmen jedoch kein höherer Deckungsbeitrag)

 

Die Gesetzgebung ist noch abzuwarten. 

 

 
Neuerungen Leitungsentschädigung Drucken
Geschrieben von: Bundesministerium für Finanzen   
Montag, 14. Januar 2019 um 15:40

Das BMF hat einen Folder bezüglich den Änderungen bei der Besteuerung der Leitungsentschädigung erstellt.

 

 Sie finden diesen hier: Information zum Steuerabzug bei Einkünften für die Einräumung von Leitungsrechten

 

 
Neuerungen Richtlinien Landwirtschaft Drucken
Geschrieben von: top agrar Österreich   
Sonntag, 13. Januar 2019 um 16:52

Das BMF hat in dem Wartungserlass zu den Einkommensteuerrichtlinien Klarstellungen und Entscheidungen eingearbeitet.

 

Die Wichtigsten finden Sie hier: Neuerungen Richtlinien Landwirtschaft

 

 
Leitungsentschädigung - Neue Regelung ab 01.01.2019 Drucken
Geschrieben von: EMSENHUBER & PARTNER   
Freitag, 09. November 2018 um 00:00


Am 14. August 2018 wurde das neue Jahressteuergesetz veröffentlicht. Hierbei wurde die einkommensteuerliche Behandlung von Entschädigungen in Zusammenhang mit der Einräumung von Leitungsrechten gesetzlich festgelegt.

 

Zukünftig unterliegen die Entschädigungszahlungen einer 10%igen Abzugsteuer.

 

Nähere Informationen zur Abzugsteuer finden Sie unter folgendem Link.


 

 

 

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
Waldnutzung in Folge höherer Gewalt - Kalamitätsnutzung Drucken
Geschrieben von: EMSENHUBER & PARTNER   
Freitag, 07. September 2018 um 00:00

Für Waldnutzungen in Folge von höherer Gewalt gibt es steuerliche Begünstigungen.

 

Nähere Informationen dazu können Sie aus diesem Informationsblatt entnehmen: 

Informationsblatt - Kalamitätsnutzung

 

 
Anleitung Negativsteuer hauptberuflich Beschäftigter Drucken
Geschrieben von: EMSENHUBER & PARTNER   
Dienstag, 16. Januar 2018 um 00:00

Für Kinder, die am Betrieb mitversichert sind und regelmäßig mitarbeiten, gibt es unter bestimmten Voraussetzungen eine Steuergutschrift vom Finanzamt. Wie Sie diese Steuergutschrift erhalten, können Sie der nachstehenden Anleitung entnehmen.

Weiterlesen...
 
"Steuern für mitarbeitende Kinder zurückholen" Drucken
Geschrieben von: EMSENHUBER & PARTNER   
Montag, 04. Dezember 2017 um 10:45

Für Kinder, die am Betrieb mitversichert sind und regelmäßig mitarbeiten, gibt es unter bestimmten Voraussetzungen eine Steuergutschrift vom Finanzamt. Weiterlesen...

 

 

 
<< Start < Zurück 1 2 Weiter > Ende >>

Seite 1 von 2