In erster Linie werden die Leistungen der bäuerlichen Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung über Beiträge der Pflichtversicherten finanziert. Darüber hinaus werden auch zweckgebundene Steuerabgaben und sonstige Bundesmittel zur Finanzierung der bäuerlichen Unfall- und Pensionsversicherung herangezogen.
In der Landwirtschaft sind die meisten Betriebe steuerlich "pauschaliert". Daher ist der Einheitswert des land(forst)wirtschaftlichen Betriebes im Regelfall auch Grundlage für die Beitragsberechnung.
Der Betriebsführer hat aber ebenso die Möglichkeit, seine Beitragsgrundlage aufgrund seiner im Einkommensteuerbescheid ausgewiesenen Einkünfte aus Land(Forst)wirtschaft feststellen zu lassen (Beitragsgrundlagen-Option).
Einnahmen aus
bäuerlichen Nebentätigkeiten sind bei beiden Formen der Beitragsgrundlagen-Ermittlung zu berücksichtigen.