Anhebung der land- und forstwirtschaftlichen Pauschalierungsgrenzen |
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Geschrieben von: EMSENHUBER & PARTNER |
Montag, 12. September 2022 um 10:21 |
Anhebung der land- und forstwirtschaftlichen Pauschalierungsgrenzen
Wie bereits in den Medien zu entnehmen war, wurde beschlossen, die Pauschalierungsgrenzen wie folgt anzuheben: - Erhöhung der Umsatzgrenze von 400.000,00 € auf 600.000,00 € (gültig für Voll- und Teilpauschalierung) - Erhöhung der Einheitswertgrenze für die Teilpauschalierung von 130.000,00 € auf 165.000,00 € - Anhebung der Einnahmengrenze für landwirtschaftliche Nebentätigkeiten von 40.000,00 € auf 45.000,00 € („steuerliche Gewerblichkeitsgrenze“: Nebentätigkeiten und Be-/Verarbeitung)
Folgendes ist noch fraglich: - Ab wann gelten diese neuen Grenzen bzw. für welche Zeiträume sind diese neuen Grenzen anzuwenden? - Wird die Grenze für die Anwendung der Umsatzsteuerpauschalierung (§ 22 UStG) auch angehoben? - Wird das Betriebsausgabenpauschale bei Anwendung der Teilpauschalierung auch noch angepasst? (höhere Einnahmen jedoch kein höherer Deckungsbeitrag)
Die Gesetzgebung ist noch abzuwarten.
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