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Freiwillige Höherversicherung Drucken
Geschrieben von: EMSENHUBER & PARTNER   
Freitag, 01. Dezember 2017 um 16:39

Die Freiwillige Höherversicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung in der Pensionsversicherung und ermöglicht jedem/jeder Versicherten, den künftigen Pensionsanspruch zu erhöhen.


Um eine freiwillige Höherversicherung abschließen zu können, muss


  • eine Pflicht-, Weiter- oder Selbstversicherung vorliegen und

  • einmalig ein Antrag gestellt werden


 

Vorteile auf einen Blick:


  • Beitragshöhe und Einzahlungszeitpunkt sind frei wählbar

  • schon ein einziger Beitrag erhöht die Pension

  • der besondere Steigerungsbetrag wird im gleichen prozentuellen Ausmaß wie die Pension erhöht

  • der besondere Steigerungsbetrag wird 14-mal jährlich ausgezahlt

  • anteilmäßiger Anspruchsübergang auf Bezieher/innen von Hinterbliebenenpensionen

 

 

Nähere Informationen können Sie aus der Beilage entnehmen (Pensionsversicherungsanstalt, Stand 01.01.2017)