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Sind Umsatzsteuer-Gutschriften bei Anwendung der Teilpauschalierung Einnahmen? Drucken
Geschrieben von: EMSENHUBER & PARTNER   
Mittwoch, 20. September 2017 um 06:05

Der Verwaltungsgerichthof hat am 26.07.2017 mittels Erkenntnis entschieden, dass Umsatzsteuergutschriften im Rahmen der Teilpauschalierung als Einnahme zu berücksichtigen sind. Sie finden das Erkenntnis im unten stehenden Link.

Dabei ist anzumerken, dass die Gutschrift jeder einzelnen Umsatzsteuervoranmeldung als betriebliche Einnahme zählt, nicht die Gutschrift des gesamten Jahres.

Die Umsatzsteuerzahllasten werden nicht mindernd hinzugerechnet. Sie sind von der Betriebsausgabenpauschale umfasst.

 

Beispiel:

Ein umsatzsteuerlich-regelbesteuerter Landwirt (Ackerbau) kauft im Jänner einen Traktor um 160.000 € netto. Die Rechnung wird im Februar bezahlt. Im Februar kann daher die Vorsteuer des Traktors in Höhe von 32.000 € geltend gemacht werden. Es gehen keine Einnahmen in diesem Monat ein. Unter der Annahme, dass es keine weiteren Vorsteuern gibt, beträgt die Umsatzsteuergutschrift der Umsatzsteuervoranmeldung Februar 32.000 €.

Diese Gutschrift muss bei Anwendung der Teilpauschalierung als Einnahme berücksichtigt werden.

 

Variante:

Der Traktor wird im August bezahlt. Im August gehen auch Ernteeinnahmen.in Höhe von 5.000 € netto ein. Die Umsatzsteuergutschrift beträgt in diesem Fall nur mehr 27.000 €.

 

Im Erkenntnis wird noch nicht behandelt, welche Betriebsausgabenpauschale angewendet wird (70 oder 80 %).

 

Gesetzesstelle_VwGH Ro 2015 13 0003