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Vergütung Energieabgabe Drucken
Geschrieben von: LK NOE   
Nunmehr wurde klargestellt, dass auch für den betrieblichen Energieverbrauch umsatzsteuerpauschalierter Land- und Forstwirte eine Energieabgabenvergütung in Betracht kommt.
Der Nettoproduktionswert kann bei umsatzsteuerpauschalierten Landwirten mit 39% des Einheitswertes angenommen werden. Bei teilpauschalierten Landwirten gelten die Bruttoeinnahmen abzüglich der pauschalierten Betriebsausgaben (somit im Regelfall 30%) als Nettoproduktionswert. Unternehmer erhalten – mit Kürzungsbeträgen und Selbstbehalten versehen – die bezahlten Energieabgaben (nicht die Energiekosten schlechthin) erstattet.

Die Energieabgaben betragen für Strom 0,015 €/kWh, für Erdgas 0,066 €/m³ und für Kohle 0,05 €/kg, für Heizöl extraleicht 0,098 €/l, für Heizöl leicht, mittel und schwer 0,060 €/kg und für Flüssiggas 0,066 €/m³ (ausgenommen Treibstoff).

Für die Vergütung ist uE für fünf Jahre rückwirkend, ein Antrag mit dem Formular ENAV 1 beim Finanzamt einzureichen. Die entrichteten Energieabgaben sind für ein Kalenderjahr (Wirtschaftsjahr) insoweit zu vergüten, als sie ab 1. Jänner 2004 0,5 % des Nettoproduktionswertes übersteigen (bis 31. Dezember 2003: 0,35 %).

Ab 2004 ist eine Mindeststeuer zu berücksichtigen. Bei der Berechnung des Vergütungsbetrages gilt entweder die Grenze von 0,5 % des Nettoproduktionswertes (auch Kürzungsbetrag genannt) oder die folgenden Selbstbehalte (auch Mindeststeuer genannt),
wobei der niedrigere Betrag gutgeschrieben wird:

Außerdem wird bei der Rückerstattung der Energieabgaben ab 1. Jänner 2004 ein allgemeiner Selbstbehalt von 400 € (ab 1. Jänner 2002: 363 €) abgezogen.

 
Beispiel:
Ein pauschalierter landwirtschaftlicher Betrieb mit intensiver Tierhaltung und einem Einheitswert von 50.000 € benötigt im Jahr 2007 für die Produktion 8.000 l Heizöl extraleicht und 16.000 kWh Strom. Der Nettoproduktionswert dieses Betriebes beträgt 2007 daher 50.000 € mal 0,39 sohin 19.500 €. Für die Produktion wurden 8.000 l mal € 0,098/l sohin 784 € zuzüglich 16.000 kWh mal € 0,015 sohin 240 € in Summe daher 1.024 € an Energieabgaben bezahlt. Davon sind 0,5 % des Nettoproduktionswertes (19.500 € mal 0,005 = 97,5 €) oder die Mindeststeuer (8.000 mal 0,021 = 168 plus 16.000 mal 0,0005 = 8, in Summe daher 176) abzuziehen. Da hier die Mindeststeuer höher ist, kommt dieser Betrag (176 €) zum Abzug. Schließlich ist noch der Selbstbehalt von 400 € zu berücksichtigen. Der Landwirt erhält daher über Antrag Energieabgaben in Höhe von 448 € durch das Finanzamt erstattet (1.024 € - 176 € - 400 € = 448 €).

Mindeststeuer

Elektrische Energie
0,0005 Euro pro kWh
Erdgas
0,00598 Euro pro Kubikmeter
Kohle (Koks: 4,5 €/t, Steinkohle: 5,1 €/t, Braunkohle: 2,2 €/t)
0,15 Euro pro Giga-Joule
Heizöl extraleicht
0,021 Euro pro Liter
Heizöl leicht, mittel, schwer
0,015 Euro pro Kilo