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Umsatzsteuer - Einkauf EU-Ausland Drucken
Geschrieben von: EMSENHUBER & PARTNER   
Freitag, 15. Januar 2016 um 07:43

 

Kauft ein umsatzsteuerlich pauschalierter Landwirt im EU-Ausland ein und bleibt unter der Grenze der Erwerbsschwelle (11.000 € netto), wird dem Landwirt die Rechnung mit der Umsatzsteuer des Mitgliedstaates ausgestellt. Der Landwirt hat keinen Vorsteuerabzug. Der Vorteil ergibt sich durch einen niedrigeren Umsatzsteuersatz im EU-Ausland. 

 

Beispiel 1 - Kauf von Pflanzenschutz aus Polen, Anschaffungswert 2.000 € netto 

 

Überschreitet der umsatzsteuerlich pauschalierte Landwirt die Erwerbsschwelle (11.000 € netto), wird die Rechnung bei Angabe seiner UID-Nummer ohne Umsatzsteuer ausgestellt. Der Landwirt muss in Österreich die Erwerbsteuer (Umsatzsteuer) abführen und kann sich keine Vorsteuer retour holen.

 

Beispiel 2 - Kauf von Pflanzenschutz aus Polen, Anschaffungswert 2.000 € netto 

 

Erwerbsschwelle:

Für die Ermittlung der Überschreitung der Erwerbsschwelle werden alle Einkäufe aus EU-Mitgliedstaaten zusammengezählt. Wird die Erwerbsschwelle im laufenden Kalenderjahr überschritten, muss ab dem Erwerb, mit welchem die Grenze überschritten wurde, Erwerbsteuer abgeführt werden. Wurde die Erwerbsschwelle im vorangegangenen Jahr überschritten, muss im laufenden Jahr für jeden Erwerb Erwerbssteuer abgeführt werden. Achtung: Auch wenn die Grenze im laufenden Jahr unterschritten wird.

 

Beispiel 3:

Ein Landwirt hat 2015 bereits eine Maschine aus Deutschland um 10.000 € netto gekauft. Im November 2015 kauft er noch Pflanzenschutz aus Polen um 2.000 € netto. Mit dem Einkauf in Polen wird die Erwerbsschwelle von 11.000 € überschritten. Der Landwirt muss von den 2.000 € Erwerbsteuer in Österreich bezahlen. 2.000 x 20 % = 400 der Landwirt muss 400 € Umsatzsteuer in Österreich bezahlen.

Achtung: Hat der Landwirt vor dem Einkauf keine UID-Nummer beantragt oder diese nicht bekanntgegeben, wird der Pflanzenschutz mit der Umsatzsteuer aus Polen fakturiert. Das bedeutet der Landwirt muss insgesamt 2.560 € für seinen Einkauf bezahlen.

2.000 x 0,08 = 160 Umsatzsteuer Polen

2.000 + 400 + 160 = 2.560

2016 muss der Landwirt von allen EU-Einkäufen Erwerbsteuer bezahlen.

 

 

Wenn die Erwerbsschwelle überschritten wird ist folgendes zu machen:

  • UID-Nummer beantragen (Formular U15)

  • UID-Nummer beim Verkäufer bekanntgeben

  • Rechnungsausstellung ohne Umsatzsteuer (steuerfreier innergemeinschaftlicher Erwerb/Lieferung)

  • UVA-Abgabe (Formular U30) bis zum 15. des übernächsten Monates

  • Abgabe Umsatzsteuererklärung (Formular U1)

    • Bis zum 30.04. des Folgejahres in Papierform oder

    • Bis zum 30.06. des Folgejahres mittels FinanzOnline

 

Umsatzsteuer Saatgut


Umsatzsteuer Futtermittel


Umsatzsteuer Dünger 


Umsatzsteuer Pflanzenschutz