Regelbesteuerung |
Umsatzsteuer - Regelbesteuerung |
Geschrieben von: EMSENHUBER & PARTNER |
Allgemeines Sehr häufig wird die Umsatzsteuer bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben pauschal nach § 22 UStG ermittelt. Dadurch wird die Höhe der Vorsteuern in gleicher Höhe der Umsatzsteuer festgesetzt, wodurch sich keine Umsatzsteuerzahllast ergibt. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass die Ermittlung der Umsatzsteuerzahllast auch nach den allgemeinen Bestimmungen vorgenommen wird. Dies ist insbesondere für jene Unternehmen interessant, welche in den nächsten Jahren größere Investitionen vor haben.
Arbeitsbehelfe In der Rubrik Arbeitsbehelfe (siehe rechts) finden Sie hilfreiche Informationen zum Bereich Regelbesteuerung. Mit Hilfe der Checkliste Option können Sie eine Kontrollrechnung anstellen, ob für Sie der Übergang auf Regelbesteuerung vorteilhaft ist.
Formulare In der Rubrik Formulare sind die wichtigsten Erklärungen für den Bereich Umsatzsteuer abrufbar.
Gesetzliche Grundlage Hier werden die wesentlichsten gesetzlichen Grundlagen dargestellt.
Aktuelles zur Regelbesteuerung Wenn Sie auf Regelbesteuerung klicken, finden Sie aktuelles zum Thema Regelbesteuerung.
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