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Option Umsatzsteuer - Vorsteuerfalle bei Lieferantenkrediten Drucken
Geschrieben von: EMSENHUBER & PARTNER   
Freitag, 11. Oktober 2013 um 10:18
Derzeit werden von verschiedenen Landmaschinenhändlern für den Kauf von Landmaschinen sehr günstige Finanzierungskonditionen angeboten. Die Fakturierung der Landmaschine erfolgt im Regelfall nicht über den Landmaschinenhändler, sondern über eine ausgelagerte Gesellschaft (z.B. Generalimporteur).

 

Der Lieferantenkredit ist mit einer sehr günstigen Zinskondition über einen Zeitraum von 3 bis 4 Jahren zu tilgen. Es stellt sich nun die Frage, wann der Landwirt den Vorsteuerabzug geltend machen kann.

Bis 31.12.2012 konnte der umsatzsteuerlich optierende Landwirt den Vorsteuerabzug bereits im Monat der Rechnungsausstellung zur Gänze geltend machen. Dies unabhängig davon, wann die Rechnung bezahlt wurde. Mit 01.01.2013 hat sich die Vorsteuerabzugsberechtigung für Ist-Versteuerer (diese gilt für umsatzsteuerlich optierende Landwirte) wesentlich geändert, und der Vorsteuerabzug kann erst im Zeitpunkt der Zahlung geltend gemacht werden. Daraus ergibt sich die Problematik, dass der Vorsteuerabzug nicht sofort zur Verfügung steht, sondern erst verteilt auf die Laufzeit des Kredites. Sollte eine Ratenzahlung außerhalb des Regelbesteuerungszeitraumes liegen, geht der Vorsteuerabzug überhaupt verloren.


Beispiel:

Der Landwirt Fleißig ist 2010 in die Regelbesteuerung Umsatzsteuer eingestiegen, und der 5-Jahres-Zeitraum endet somit Ende 2014. Der Landwirt möchte auch zu diesem Zeitpunkt aus der Regelbesteuerung wieder aussteigen.

Im Jahr 2013 kauft der Landwirt einen Traktor mit Bruttoanschaffungskosten von € 74.000,00. Der Landwirt erhält dafür einen günstigen Lieferantenkredit über 3 Jahre, wobei die 1. Rate bereits bei Kauf fällig ist. Der Vorsteuerabzug kann daher nur vom Zahlungsbetrag der 1. Rate, somit von € 18.500,00 im Jahr 2013 geltend gemacht werden. Im Jahr 2014 wird die 2. Rate bezahlt, und es steht wiederum der Vorsteuerabzug vom Zahlungsbetrag € 18.500,00 zu.  Die 3.und 4. Rate wird 2015 und 2016 bezahlt. Da sich der Landwirt nicht mehr in der Regelbesteuerung befindet, gehen die Vorsteuerabzüge für die 3. und 4. Rate verloren.

Tipp E & P: Um den Verlust von Vorsteuerabzügen außerhalb des Regelbesteuerungszeitraumes zu vermeiden, empfehlen wir, den Lieferantenkredit vorzeitig innerhalb des Regelbesteuerungszeitraumes zu beenden, und den Restbetrag auszuzahlen. Der Auszahlungsbetrag muss um den vereinbarten Zinssatz abgezinst werden.