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Datenübermittlung durch die AMA und die SVB an die Finanzbehörden Drucken
Geschrieben von: EMSENHUBER & PARTNER   
Montag, 27. Februar 2012 um 14:00
Nach § 80 BewG hat die Agrarmarkt Austria (AMA) folgende Daten automationsunterstützt in strukturierter Form den Abgabenbehörden des Bundes bis zum 15.03. jeden Jahres zu übermitteln:

 

 

 

-) Daten zur Identifizierung des Bewirtschafters, die Sozialversicherungsummer sowie die Betriebsanschrift

 

-) Daten über den Bestand, die Jahresproduktion und die Betriebsformen im Tiersektor des abgelaufenen Jahres

 

-) Daten über die Nutzung land- und forstwirtschaftlicher Flächen im abgelaufenen Jahr, insbesondere Flächenausmaße von Obst- und Sonderkulturen sowie gärtnerisch und baumschulmäßig genutzten Flächen und

 

-) Erhebungsmerkmale der inneren und äußeren Verkehrslage des Berghöfekatasters.

 

 

Die Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB) hat jährlich bis zum 31.01. die Daten zur Identifizierung des Bewirtschafters einschließlich Sozialversicherungsnummer, Einheitswertaktenzeichen des Betriebes sowie Flächenausmaße von Zu- und Verpachtungen (einschließlich der betroffenen Einheitswertaktenzeichen) jeweils nach Nutzungen getrennt zu übermitteln.

 

Es steht daher zu erwarten, dass die von Ihnen im Jahr 2011 an die AMA beziehungsweise SVB gemeldeten Daten umgehend der Finanz übermittelt werden.